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Planung und Raumplanung
Im Dialog mit der Gemeinde, dem Landkreis und anderen Behörden haben wir gemäß den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes mit der Vorbereitung des Bebauungsplans und der Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen. Bevor der endgültige Plan vom Gemeinderat von Eigersund geprüft wird, ist eine umfassende Konsultation wichtig.
Das Planungs- und Baugesetz legt das Verfahren zur Verabschiedung des Flächennutzungsplans fest und besteht aus den folgenden Teilen:
Wir laden Einzelpersonen und Gruppen dazu ein, sich an diesem Planungs- und Entscheidungsprozess zu beteiligen, ihn zu beeinflussen und zu informieren.
Partizipation ist eine Grundvoraussetzung der norwegischen Demokratie und stellt sicher, dass die Menschen einer Gesellschaft in die Angelegenheiten, die ihre Zukunft betreffen, einbezogen werden.
Vereinbarungen mit Landeigentümern
Das Mineraliengesetz unterscheidet zwischen staatlichen Mineralien und Mineralien, die sich im Besitz von Landbesitzern befinden, wobei für jede Kategorie spezifische Bestimmungen gelten.
Staatseigene Mineralien sind metallische Mineralien mit einer Dichte von 5 g/cm3 oder mehr, aber auch einige Stoffe unterhalb dieser Schwelle wie Titan.
Mineralien, die sich im Eigentum des Staates befinden, sind dagegen definiert als Industriemineralien, z. B. Zuschlagstoffe für Baumaterialien, und andere Mineralien, die Stoffe wie Graphit, Olivin und Phosphor enthalten.
Apatit, das Phosphor enthält, fällt unter die Kategorie der Mineralien in Landbesitz.
Der norwegische Mineralien- und Bergbauverband „Norsk Bergindustri“, der norwegische Forstwirtschaftsverband „Norsk Skogeierforbund“ und der norwegische Bauernverband „Norges Bondelag“ haben ein standardisiertes und ausgewogenes Abkommen für die Mineraliengewinnung erstellt.